Untermann: "Ministerium verspricht erneut beherrschbares Restrisiko bei Behebung von Baugrundmängeln"
Eine Fertigstellung der A 71 bei Sömmerda ist nicht vor August 2015 zu erwarten. Die dabei entstehenden Mehrkosten von 10 Mio. Euro müssen wahrscheinlich vom Steuerzahler aufgebracht werden. Dies geht aus der Antwort des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag hervor. Heinz Untermann, Fraktionssprecher für Bau und Verkehr, hatte nach den Gründen für die Bauverzögerung an der A 71 im nördlichen Bauabschnitt gefragt. Hier waren nach Erstellung des Erdkörpers Verformungen und Risse an der Oberfläche festgestellt worden, die nach der gutachterlichen Bewertung zu einem überwiegenden Teil aus "Ettringitbildung" (Hohlräume in Gipsschichten) und zu Teilen aus quellenden Tonmineralien entstanden seien, teilte das Ministerium jetzt in seiner Antwort mit.
Zwar habe man vor der Auftragsvergabe für den Erd- und Deckenbau im Jahre 2011 umfangreiche Baugrunduntersuchungen in Auftrag gegeben und danach Maßnahmen zur Bodenverbesserung ergriffen, um das Risiko von Treiberscheinungen zu minimieren, "offenbar hat man aber das Restrisiko falsch eingeschätzt", stellt Untermann fest. So wurden auch keine dynamischen Intensivverdichtungen im Erdkörper durchgeführt. Eine Unterlassung, die sich nun gerächt und zur erneuten Verzögerung der Fertigstellung der Autobahn geführt habe, kritisiert Untermann.
Die Probleme sollen jetzt durch "Austausch bereits eingebauter gipshaltiger Böden in einer Stärke von ca. 60 cm und Bodenverbesserung der neu einzubauenden Lieferböden im oberen Bereich behoben werden". Dabei hat man sich für die mit 10. Mio. Euro "preiswerteste" von drei Varianten entschieden und hofft erneut auf ein "beherrschbares Restrisiko von Treiberscheinungen". "Das Prinzip Hoffnung scheint mir bei den Beteiligten stark ausgeprägt", stellt Untermann fest. Hinterher wolle es dann keiner verantworten. Bei den aktuell entstandenen Mehrkosten, geht das Ministerium davon aus, dass diese als Baugrundrisiko vom Auftraggeber, also vom Bund bzw. vom Steuerzahler, getragen würden. Untermann fordert aber auch zu prüfen, ob der Auftragnehmer an diesen Kosten zu beteiligen sei.